Frequently Asked Questions

BAFA Fragen

  • Kann ich Berater:innen in meiner Firma nachlisten lassen?

    Absolut – Ja, das geht.

    Vorgehensweise:

    BAFA-Portal aufrufen –> Melde dich im BAFA-Beraterportal unter deiner Firmenregistrierung an. https://elan1.bafa.bund.de/auth/realms/Bafa-Realm/login-actions 

    Berater:in ergänzen –> Neue Person im Portal hinzufügen.

    Unterlagen hochladen:

    • Aktuellen Lebenslauf der Beraterin/des Beraters hochladen.
    • QM-Handbuch ggf. anpassen, falls Änderungen relevant sind.

    Bestätigung anfordern –> Anschließend dem BAFA eine E-Mail schreiben und um Bestätigung der Listung bitten.

    https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html 

    Unternehmensberatung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 413 – Beratungsförderung
    Frankfurter Straße 29 -35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-1570
    Fax: 06196 908-1800
    E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
    Erreichbarkeit Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr

  • Kann ich einen Berater als Minijobber bei mir einstellen und ihn/sie beim BAFA listen?

    Ist es möglich, einen Berater als Minijobber im Unternehmen einzustellen und ihn für das gelistete Unternehmen mitlisten zu lassen, oder dürfen nur Festangestellte BAFA-Beratungen durchführen?

    Ja. Der Berater muss im gelisteten Unternehmen angestellt sein. Die Stundenanzahl spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sozialversicherungspflichtig angestellt ist – das gilt auch für Minijobber.

  • Ist ein Beraterwechsel bei BAFA-Anträgen möglich?

    Prinzipiell Ja! Mal leichter mal schwerer.

    Kann ein Beraterwechsel bei einem laufenden BAFA-Antrag erfolgen?
    Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss er bereits bei der Einreichung des Antrags begründet werden. Im Falle einer Krankheit stellt dies in der Regel kein Problem dar. Wenn ihr also ein Projekt von einem kranken Berater übernehmt ist das kein Problem.
    Schwieriger ist eher wenn der Berater schon abgerechnet hat und die Beratung schon begonnen hat … denn es kann nur ein Berater Geld erhalten. Das müsste dann bestefalls so gemacht werden, dass der Berater die komplette Rechung stellt und man den Fall so behandelt als hätte der andere Berater noch nichts bearbeitet. Der „alte“ Berater müsste dann gesondert abrechnen mit dem Kunden.

    Was ist der sauberste Weg für einen Beraterwechsel?
    Am einfachsten und reibungslosesten ist es, den bestehenden Antrag zu stornieren und den gesamten Prozess direkt mit Brain2 neu aufzusetzen. So ist gewährleistet, dass alles in unserem gewohnten Prozess abläuft.

    Übernimmt Brain2 laufende Anträge von anderen Dienstleistern?
    Grundsätzlich möchten wir ungern Anträge von anderen Dienstleistern übernehmen, da dies häufig zu „Stückelwerk“ und Prozessproblemen führt. Aber sprich uns hier gerne an – du weißt wir finden meist eine Lösung – auch für scheinbar Unlösbares 😉 

  • Darf ich als Berater*in mit der BAFA Förderung werben?

    ja klar ! ABER !!!
    Wenn du als Berater*in beim BAFA gelistet bist und das deinen potenziellen Kunden auf der Website mitteilen willst, geht das, aber bitte nur mit den richtigen Worten. Denn sonst kann dich das Deine Listung kosten und das wollen wir ja nicht.  

     ✅ Was ist erlaubt? Formulierungen wie: 

    • „Als beim BAFA registrierte*r Berater*in …“
    • „Meine Leistungen sind im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Unternehmensberatung für KMU“ unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.“
    • „Ein Zuschuss von bis zu 80 % ist möglich – abhängig vom Unternehmensstandort und der Genehmigung.“

     ❌ Nicht so: 

    • „Vom BAFA zertifiziert“, „autorisiert“ oder „akkreditiert“ – das ist ausdrücklich untersagt, denn dass erweckt den Anschein einer Qualitätskontrolle die in diesem Umfang vom BAFA nicht gemacht wird. Das musst du also vermeiden – so von wegen Verbraucherschutz 😉
    • Aussagen wie „garantiert gefördert“ – niemand kann eine Förderung garantieren. —> schreiben wir ja auch den Kunden immer und immer wieder! Sonst ziehst du hier auch die falschen Kunden an.
    • NIEMALS das BAFA-Logo in Deiner Eigenwerbung verwenden! Das bleibt dem Amt vorbehalten 

    Falls du unsicher bist kannst du uns auch gerne direkt anschreiben und wir prüfen für dich ob die Aussage soweit ok ist 🙂 

  • Wie viele Projekte werden am Ende trotzt Bewilligung doch nicht ausgezahlt?

    Unsere Quote ist das sehr klein. In 2024 waren es 0,86 % … haben wir mal ausgerechnet!

    Bei den Fällen war das aber auch begründet.
    Hier die Gründe, weshalb es zu Nicht-Auszahlung kam.

    1. Kunden hatten eine Rückfrage erhalten und diese weder an uns weitergeleitet (trotz Nachfrage von uns!) und auch nicht selbst bearbeitet – das heißt am Ende dann, dass die Frist verstrichen ist und keine Auszahlung erfolgen konnte. (Generell auch beim BAFA der häufigste Fall weshalb es zu einer Nicht-Auszahlung kommt)
    2. Der Kunde hat wissentlich falsche Angaben gemacht und auf Nachfrage und weiterem Bohren des BAFA, wurde dann Dokumentenbetrug festgestellt … das ist natürlich harter Tobak und ist vorher noch nie passiert. Ist aber total einleuchtend, dass das BAFA da „NÖ“ sagt 🙂

    Weitere mögliche Gründe, weshalb nicht ausgezahlt werden würde:

    • Förderfähigkeit erlischt während der Zusammenarbeit, z.B. weil das Unternehmen Insolvenz anmeldet.
    • Fördertöpfe sind leer – ist noch nie vorgekommen in den 12 Jahren in denen wir das jetzt machen, aber könnte theoretisch passieren. Eine Bewilligung ist keine GARANTIE und dummerweise, wird das nicht bei der Bewilligung geprüft, ob genug Geld da ist, sondern erst, wenn ausgezahlt werden soll.
    • PANEDEMIEN … seit wir mit dem BAFA zusammenarbeiten, war das die einzige Phase in der Gelder eingefroren wurden und schon bewilligte Förderungen einfach nicht ausbezahlt wurde – das ist im Grunde JEDERZEIT möglich. Wird dann so gehandhabt wie „Töpfe sind leer“.
  • Was wenn ein Kunde selbst BAFA Berater ist – jedoch noch an anderen Unternehmen beteiligt ist?

    Lass uns den Fall durchspielen:
    Der Beratungskunde ist in Unternehmen A selbst BAFA Berater, aber ihm gehört zu 50% noch Unternehmen B und dort machen Sie keine BAFA Beratung, ist Unternehmen B förderfähig?

    Eine einfache Antwort: NEIN

    Sobald ein Berater selbst an einem Unternehmen beteiligt ist kann er sich nicht beraten lassen und dafür Fördergelder erhalten. 

  • Beratung von Ärzten und Heilberufen – wer zählt dazu? Können sie beraten werden?

    Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
    Das ist häufig nicht klar abgrenzbar, daher raten wir hier von der Beantragung ab bzw. ist dem Kunden hier mitzuteilen dass nur spezielle Themen beraten werden können und es dann auch sein kann dass keine Förderung gewährt wird!

    Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten dürfen zu allen Themen beraten werden.

  • Ratenzahlung der Beratung möglich?

    Ist eine Ratenzahlung über 6 Monate möglich bei der BAFA Förderung.
    Prinzipiell ist das möglich. Ist aber nicht gewünscht und macht den Prozress unnötig kompliziert.

    Warum man das vermeiden sollte?

    • Der Antrag kann erst eingereicht werden wenn alle Kontoauszüge da sind – das heißt, der Kunde zahlt die letzte Rate und muss dann schon NACH EINREICHFRIST den Kontoauszug nachreichen, wenn da noch Krankheit, Urlaub oder sowas dazwischenkommt wird die Frist gerissen und der gesamte Förderantrag ist für die Tonne. 
    • Wenn dein Kunden nicht wenigstens in 2 bis maximal 3 Raten alles zahlen kann sollte ihm/ihr ggf. auch keine Förderung angeboten werden, denn die Erfahrung zeigt, wer sich das ganz kaum leisten kann macht extrem viel Arbeit und genau da (Murphey’s law) treten garantiert Probleme auf. Zudem gibt es keine Garantie auf Auszahlung sodass die Förderung ein Goody sein sollte. Wer also lieber Raten zahlt soll das besser ohne Förderung machen! 
    • Je mehr Zahlungsdaten desto genauer schaut man sich alles auf Stimmigkeit an und desto mehr muss erklärt werden wieso das wie so gelaufen ist. Am besten ist: EINE Rechnung, EINE Überweisung – fertig 🙂
  • Zahlungskanäle – Kann die Beraterrechnung über Kreditkarte Paypal und Co bezahlt werden?

    Theoretisch geht das – hier sind aber in den letzten Monaten sehr viele Probleme entstanden und am Ende mussten viele Kunden ein zweites Mal überweisen, weil dem BAFA die Nachvollziehung der Zahlung nicht ausreichend war. 

    Beispiel:
    Kunde zahlt mit Kreditkarte, es wird die Kreditkartenabrechnung und das damit verbundene Girokonto samt Kontoauszug eingereicht. Da die Kreditkarte aber oftmals einen Zahlungszyklus von über 30 Tagen hat, das Girokonto bzw. Geschäftskonto jedoch 30 Tage kann man einige Zahlung die dann mehr auf der Kreditkarte sind als sie vom Girokonto abgezogen wurden nicht nachvollziehen und somit ist für das BAFA die Zahlung nicht ersichtlich und wird abgelehnt!

    PAYPAL und Co: Da Paypal und Co GEBÜHREN nehmen stimmen die Rechnungsbeträge dann nicht mit der Auszahlung an den Berater überein! Auch das stuft das BAFA als „das ist nicht die Zahlung der Beratung“ ein und akzeptiert, je nach Bearbeiter*in, diesen Zahlungsnachweis nicht.

    Einfachste Lösung: Von KONTO zu KONTO überweisen. Da passt für das BAFA alles zusammen und man spart sich Erklärungen, Zeit und Ressourcen. 

  • Die Richtlinie läuft 2026 ja aus, muss diese neu aufgesetzt werden oder kann die verlängert werden?

    Wenn die Richtline neu aufgelegt wird, können die Kunden die schon 5 Projekte hatten ja wieder welche anfragen?
    Müssten sich die Themen dann auch wieder unterscheiden von den vorherigen Beratungen? 

    ALSO ….
    Die Richtlinie läuft geplant bis 31.12.2026 was dann passiert weiß man nicht! Hier gibt es 3 Optionen

    1. BAFA Förderung wird es nicht mehr geben – Linie läuft aus, fertig. –> Unwahrscheinlichster Fall 🙂 
    2. BAFA Richtlinie wird verlängert – bedeutet alles bleibt wie es ist, lediglich läuft die Frist ein Jahr später aus und alle die schon 5 Projekte beantragt haben dürfen ein weiteres (oder 2) Projekte machen, diese müssen sich aber thematisch dann wieder von den zuvor in Anspruch genommenen Beratungen abgrenzen. Eine zweite Beratung zu einem vorher schon bearbeiteten Thema ist nicht möglich. 
    3. BAFA Richtlinie wird erneuert – alles neu macht 2027! Alles wird auf „null“ gesetzt. Je nachdem was dann festgelegt wird in der Richtlinie gilt dann wieder für all, ob schon Anträge gestellt wurden oder nicht. Themen egal, Anzahl egal etc.
      Kann sein dass dann die Förderhöhe angepasst wird, dass Themen vorgegeben werden … hier ist alles offen. Meisten läuft das aber so, dass alles mehr oder minder gleich bleibt und einfach alle wieder die Förderung nutzen können und das wieder für 3-5 Jahre. Die letzte Richtlinie beinhaltete z.B. die Änderung der Fördersumme von 3000 auf 3500, dafür wurde die Unterscheidung von Jungunternehmen und Unternehmen aufgehoben sodass Jungunternehmer nicht mehr zustäztlich gefördert wurden/werden. Details also die im Großen und Ganzen nicht wirklich eine enorme Änderung darstellen. 
  • Gibt es beim BAFA noch eine spezielle Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten?

    Die frühere BAFA-Sonderförderung mit 90 % Zuschuss für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gibt es nicht mehr.

    Das aktuelle BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sieht nur noch Zuschüsse von 50 % bzw. 80 % vor – ohne gesonderte UiS-Regelung.

    Welche Möglichkeiten gibt es stattdessen?

    Einige Bundesländer bieten noch spezielle Programme zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten an. Diese laufen meist über Landesförderbanken und sind häufig an strenge EU-Vorgaben geknüpft:

    Sachsen (SAB)„Rettung und Umstrukturierung von KMU“ – Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen (in der Regel bis 2 Mio. €)
    Zuschuss zu Insolvenzplan-Kosten (bis 50 %, max. 10.000 €)
    Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) bietet kostenfreie Krisenberatung

    🔗 SAB-Programm · BZK-Info

    Brandenburg (ILB)„Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)“ Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen für UiS
    🔗 ILB-Programm · Bravors-Details

    Bayern (LfA / Staatsbürgschaften) – Ausfallbürgschaften für Kredite zur Rettung/Umstrukturierung
    🔗 LfA-Programm · Förderdatenbank-Eintrag

    Fast alle Bundesländer haben vergleichbare Instrumente (z. B. über Landesförderbanken oder Bürgschaftsbanken).
    Eine Übersicht aller Programme bietet die BMWK-Förderdatenbank: 🔗 Förderdatenbank des BMWK

    Hinweis:
    Wir betreuen diese Landesprogramme nicht. Bitte informiere dich direkt bei den zuständigen Förderbanken oder über die Förderdatenbank.