NEIN.
Das BAFA schließt Beratungen von Verwandtschaft untereinander aus!
folgende Verwandtschaftsgrade werden nicht gefördert:
Gemäß Nr. 4.2.3 der Förderrichtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU können Beratungen von Angehörigen im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht gefördert werden.
Hierzu zählen:
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
(Das sind Personen, die direkt voneinander abstammen, also Vorfahren und Nachkommen: Urgroßeltern ↔ Urenkel und Co. gehören dazu, aber auch Schwiegervater ↔ Schwiegertochter usw. Geschwister fallen an dieser Stelle nicht unter die Regelung werden aber an anderer Stelle ausgeschlossen! ) - der Ehegatte
- der Lebenspartner
- der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Geschwister
- Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister (also Schwager/Schwägerin)
- Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Was demnach geht: FÖRDERFÄHIG!!!:
- Cousinen/Cousins können miteinander arbeiten, da diese nicht explizit ausgeschlossen sind und wie geschwister in einer Seitenline Verwandt sind und nicht in gerader Linie.
- Onkel / Tante – auch die sind nicht direkt mit dem Berater/ der Beraterin in gerader Linie verwandt, nicht explizit ausgeschlossen und damit beratungsfähig.
- Nichte / Neffe
- Schwiegertante / Schwiegercousin