Potenzieller Berater fragt an – ist noch nicht beim BAFA gelistet.
Erhält eine Email mit folgenden Infos:
Guten Tag,
Um das BAFA-Programm für Kunden nutzen zu können, musst der Berater/ die Beraterin
folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich listen lassen zu können:
- Berater*Innen bzw. das Beratungsunternehmen muss den überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus Beratungstätigkeit erzielen. (also mind. 51 % !!!) Bei Steuerberatern gilt dieses Kriterium automatisch als erfüllt.
- Berater*Innen müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. (geschieht durch sog. „Qualitätshandbuch“). Steuerberater brauchen keinen QM-Nachweis erbringen.
- Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
- Das Unternehmen/der Berater selbst dürfen selbst keine BAFA Förderungen in Anspruch genommen haben seit 2022
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, musst du diese Angaben im BAFA Portal angeben.
Dieses Portal erreichst du über folgenden Link:
https://elan1.bafa.bund.de/ubf/
Weitere Informationen zu benötigten Daten und die entsprechenden Vorlagen haben wir dieser E-Mail angehängt.
QM Handbuch:
Das QM Handbuch erstellen wir für dich. Kostenfrei. Schließlich wollen wir dir ja schon hier die bestmögliche Unterstützung bieten und dir den lästigen Kram abnehmen.
Natürlich kannst du das Handbuch auch selbst erstellen oder eine ISO Vorlage dazu aus dem Web kaufen (zw. 100-500 Euro) 😉
Falls wir es erstellen sollen, benötigen wir folgende Informationen von dir: Deine Website, die Anzahl deiner Mitarbeiter (falls vorhanden) und ein Organigamm bzw. folgende Infos zum Organisationsaufbau: Firmenname, Ebenen (falls Teamleiter oder Ähnliches vorhanden) die exakten Stellenbezeichnungen (z. B. „Leiter Qualitätssicherung“) und idealerweise die Namen der Inhaber, markierte QM-Kernrollen (z. B. Managementbeauftragter, Prozessowner) sowie fachliche Schnittstellen (Steuerberater extern etc.) Sobald du uns die Daten schickst, machen wir das Dokument fertig.
Weitere Infos
Lies dir unsere mitgelieferten Infos noch einmal genau durch und bereite die Daten vor, bevor du die Daten im Portal einstellst.
Als kleiner Hinweis:
Das BAFA informiert dich nicht aktiv über deine Freischaltung. Du musst immer mal wieder ins Portal schauen, um zu sehen, ob dein Status auf „AKTIV“ gestellt wurde.
Falls das länger dauern sollte, als 4 Wochen solltest du das BAFA aktiv kontaktieren und erfragen, woran das liegt. So erhältst du schnell Informationen darüber, ob noch etwas fehlt und was oder der Prozess wird dann schneller angestoßen.
Hier die Kontaktdaten des BAFA, die du dazu nutzen solltest:
Unternehmensberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
Erreichbarkeit Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Falls du weitere Fragen haben solltest, schreibe uns gerne.
Bitte sende uns nach der Aktivierung deines Beraterprofils deine Berater ID zu, für unsere Zusammenarbeit.
Liebe Grüße
das BAFA-Team von Brain2
Folgende Dokumente beifügen: